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WEITERMACHEN WEITER UNTERSAGT

Bis zum 30.11.2020 bleibt uns die Durchführung von Angeboten kultureller Kinder- und Jugendbildung in Schwerin weiter untersagt. Für Rückfragen und weitere Informationen sind wir täglich telefonisch, per Mail und Web erreichbar. Während dieser Zeit finden in der Schule der Künste somit keine Kurs-, Workshop- oder Seminarangebote statt.

Gemäß der den Vollzug des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen sichernden Allgemeinverfügung zur Regelung von Maßnahmen zur Begrenzung der Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 aufgrund der Überschreitung des Wertes von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen binnen 7 Tagen für den Bereich Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen gem. § 28 Abs. 1 S. 1 und S. 2 i. V. m. § 16 Abs. 1 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen vom 20. Juli 2000 (BGBI. I S. 1045), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. Juni 2020 (BGBI. I S. 1385) iVm §§ 3 und 10 ÖGDG M-V v. 19. Juli 1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Mai 2018 soie § 13 S. 1 der Corona-Landesverordnung M-V vom 31.10.2020 (GVOBI. Nr. 68) wird für das gesamte Gebiet der Landeshauptstadt Schwerin folgende Allgemeinverfügung erlassen:

1. Abweichend von der Corona-Jugendhilfeverordnung in seiner jeweils geltenden Fassung werden jegliche Angebote und Maßnahmen innerhalb der Räumlichkeiten von Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen untersagt.

…weiterlesen bei Interesse hier.

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