Fördermitglied werden

Mit einer Fördermitgliedschaft kann jeder die Weiterentwicklung unserer Kinder- und Jugendkunstschule im Trägerverein Schule der Künste e.V. unterstützen!

In der vergangenen Zeit bekundeten mehr und mehr Menschen ihre Interesse, die kulturelle Bildungsarbeit unserer Einrichtung konkret fördern zu wollen. Aus diesem Grunde beschloss die Mitgliederversammlung des Vereins, künftig eine Fördermitgliedschaft zu ermöglichen. Unsere Fördermitglieder entscheiden selbst, wofür ihre Mitgliedsbeiträge eingesetzt werden - ob in der internationalen Projektarbeit, in den niederschwelligen Workshops der KITA- oder Schulprojektarbeit, für die interkulturellen Themenwochen oder in den offenen Angeboten zur Entwicklung der Medienkompetenz. Denn eine finanzielle Projektunterstützung ist wirklich in allen Bereichen willkommen.

Unser Verein besitzt seit dem Jahr 1996 die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe in der Stadt Schwerin. Seit 2010 trägt die Schule der Künste den Titel „Staatlich anerkannte Kinder- und Jugendkunstschule in Mecklenburg-Vorpommern", überreicht durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Die Körperschaft Schule der Künste e.V. ist nach §5 Abs.1 Nr.9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach §3 Nr.6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Sie ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für die in der Satzung formulierten Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auszustellen. Die Körperschaft ist ebenfalls berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auszustellen.

Auszug aus der Satzung des Trägervereins Schule der Künste e.V.

§3 Mitgliedschaft
Abs3.
Fördermitglieder sind Mitglieder, die sich zwar nicht aktiv innerhalb des Vereins betätigen, jedoch die Ziele und den Zweck des Vereins in geeigneter Weise fördern und unterstützen.
§5 Mitgliederbeiträge
Abs2.
Fördermitglieder können die Höhe ihres Beitrages frei wählen; er beträgt jedoch jährlich mindestens 40,00 €.
§6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Abs3.
Fördermitglieder werden zur jährlichen Vollversammlung eingeladen und können mit beratender Stimme teilnehmen.

Möchten Sie mehr über eine Fördermitgliedschaft erfahren? Vorstand und Geschäftsführung der Jugendkunstschule stehen für weitere Informationen bereit. Gern übersenden wir Ihnen auf Anfrage die vollständige Satzung des Trägervereins.

Formular Fördermitglied werden